Anlieferung/Rückholung
Bei Lieferung von Equipment ( Hüpfburgen, Simulatoren usw. ) stellt der Veranstalter min. 1-2 Auf,- Abbauhelfer. Bei besonders schweren Geräten wird im Vertrag darauf hingewiesen in welcher Form Helfer oder sogar Gerätschaften wie Stapler, Rampen o.ä. zur Verfügung zu stellen sind. Der Veranstalter hat dafür sorge zu tragen das die Anlieferung nach den übermittelten Angaben wie, Bodenbeschaffenheit, Zufahrtswege, Zugänge, Treppen usw. erfolgen kann. Hierzu erhält der Veranstalter die Angeben wie z.B. Länge, Breite, Höhe, Gewicht oder z.B. nur ebenerdige Anlieferung Möglich!
Selbstabholung
Bei Abholung von Geräten oder Equipment zur Selbstbedienung hat der Veranstalter nach übermittlung der Transportdaten dafür sorge zu tragen das der Transportraum ausreichend ist und eine schonende Verladung zu gewährleisten. Sollte das Fahrzeug bzw. der Transportraum nicht ausreichend sein ( das z.B. eine Hüpfburg sozusagen eingepresst werden musste, wobei die Türscharnieren oder Kannten diese Beschädigen könnten) sind wir berechtigt die Herausgabe/ Verladung abzulehnen. Dieses entbindet den Veranstalteraber nicht zur Erfüllung des Vertrages! Beachten Sie bitte dazu in den AGB die Rückgabe-Rücklieferungsbedingungen!
Versand per Paket / Spedition
Ein Versand per Post oder Spedition kann nur nach Absprache und bei Geräten erfolgen welche ausdrücklich zur Selbstbedienung geeignet sind!
Sollte im Vertrag nicht eindeutig eine Rückholung mit der übernahme der Kosten deklariert sein liegt die Rücksendung und deren Kostenübernahme beim Veranstalter.
Beachten Sie bitte dazu in den AGB die Rückgabe-Rücklieferungsbedingungen!